Bessere Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien

Mit der Energiestrategie 2050 will die Schweiz erneuerbare Energien stärken. Durch verschiedene Massnahmen soll das Ziel des Bundesrates «Netto-Null Emissionen» erreicht werden. Diese Massnahmen müssen immer ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltig sein. Mit seiner Motion will FDP-Kantonsrat Thomas Meier (Schenkon) die den Eigenverbrauch übersteigende Stromproduktion sowohl für Private wie für Unternehmen steuerlich begünstigen.

Um das Ziel des Bundesrates «Netto-Null Emissionen» bis 2050 zu erreichen, und somit das Pariser Klimaabkommen zu erfüllen, müssen verschiedene Massnahmen ergriffen werden. Zielführende Massnahmen müssen dabei immer ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltig sein. Dieses Ziel kann nicht mit einer starren Verbotspolitik, sondern nur mit Innovation, Fortschritt und guten Rahmenbedingungen erreicht werden. Anreize müssen vor allem auch im Bereich erneuerbarer Energien geschaffen werden. So auch bei der Besteuerung von überschüssigem Strom, der von Privathaushalten oder juristischen Personen produziert wird und via Einspeisevergütung von den Energiewerken (CKW, EWL, WWZ usw.) bezahlt wird.

Bisher wurde auf die Besteuerung von überschüssigem Strom verzichtet, sofern die Stromerzeugung den Eigenverbrauch im Abrechnungszeitraum nicht übersteigt. Die schnelle technische Entwicklung von Solarpanels und damit die zunehmende Stromergiebigkeit sowie diverse Speichermöglichkeiten bieten jedoch neue Chancen. In Zukunft sind entsprechend vermehrt Privathaushalte oder Unternehmen, die ihren Eigenbedarf an Strom überkompensieren, zu erwarten. Zudem ist die Einspeisevergütung durch die Energiewerke sehr dürftig. Sie entspricht nicht annähernd dem Bezugsstrompreis.

Mit seiner Motion will FDP-Kantonsrat Thomas Meier erneuerbare Energie stärken. Er fordert deshalb, dass die Stromerzeugung, die den Eigenverbrauch in einer Abrechnungsperiode übersteigt, nicht als steuerbares Einkommen (Privathaushalte) bzw. Unternehmensgewinn (Juristische Personen) aufgerechnet wird. Diese steuerliche Begünstigung ist für Privathaushalte sowie für Unternehmen ein wichtiger Anreiz, mehr nachhaltigen Strom als nur für den Eigenbedarf zu produzieren.

Die Auswirkungen dieser steuerlichen Begünstigung sind aktuell nicht bezifferbar, da auf kantonaler wie kommunaler Ebene keine auswertbaren Daten zur Verfügung stehen.